Nachrichten aus dem Rathaus
Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar während den närrischen Tagen
Donnerstag, 28.02.2019 8:00 Uhr – 10:45 Uhr
Freitag, 01.03.2019 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag, 04.03.2019 geschlossen
Dienstag, 05.03.2019 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen
Ab Mittwoch, den 06.03.2019 stehen wir Ihnen wieder zu den normalen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar - Örtliche Ordnungsbehörde - zu der Durchführung des Schwerdonnerstagsumzuges in Weitersburg am 28.02.2019, Glasverbot in Weitersburg an Schwerdonnerstag
Wie in den vergangenen Jahren herrscht auch in diesem Jahr an Schwerdonnerstag, 28.02.2019 in der Zeit von 13.00 Uhr – 24.00 Uhr ein Glasverbot! Es dürfen also keine Glasbehälter (z. B. Gläser, Flaschen, Glasflacons etc.) zum Umzug mitgeführt werden.
Betroffen hiervon sind im Wesentlichen die Hauptstraße und einige hiervon abzweigende Straßen. Genauere Informationen ergeben sich aus der Allgemeinverfügung und den Darstellungen im beigefügten Übersichtsplan.
Änderungen der Strecke des Karnevalsumzuges an Schwerdonnerstag haben sich keine ergeben. Der Umzug hat die gleiche Strecke wie in 2018. Die Vollsperrung im Ortskern im Bereich der Umzugsstrecke wird ab 14:00 Uhr wirksam und sollte mit einer rechtzeitigen Anreise zu der Veranstaltung beachtet werden. Sowohl für die Kontrolle des Glasverbots und die Beachtung der Vollsperrung für den Umzugsbereich werden entsprechende Kontrollpunkte für die Polizeiinspektion Bendorf in Zusammenarbeit mit der Örtlichen Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung eingerichtet.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die anlässlich des Umzuges angeordneten Haltverbote und Durchfahrtsverbote entsprechend den zeitlichen Vorgaben an den Verkehrszeichen zu beachten.
Wir bitten um Einhaltung der vorstehenden Regelungen und die Beachtung der Vorschrift des § 9 Jugendschutzgesetz.
(Nachfolgend der Auszug Jugendschutzgesetz § 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
Für die Kenntnisnahme und Umsetzung der o.a. Hinweise, die für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zwingend erforderlich sind, möchten wir uns bereits heute bedanken.
Für Rückfragen seht Frau Marie Merg unter Tel. 0261/6503-131 sowie per Mail ordnungsamt@vg-vallendar.de zur Verfügung.
Geänderte Öffnungszeiten für das Standesamt, Einwohnermelde- und Passamt
Am 2. Mittwoch eines Monats ab 16.00 Uhr stehen die Computersysteme für die Bürgerdienste im Bereich Standesamt, Einwohnermelde- und Passamt nicht zur Verfügung.
Da wir einem Hostingverfahren angeschlossen sind, ist diese Regelung in Rheinland-Pfalz in Absprache mit allen Verwaltungen vereinbart worden.
Aus Sicherheitsgründen ist es unabdingbar, dass die genutzten Systeme kontinuierlich gewartet, auf Sicherheitslücken untersucht und diese wieder geschlossen werden müssen.
Dies geschieht in mehreren Schritten, nimmt Stunden in Anspruch und wird einmal im Monat durchgeführt.
Die Wartungsarbeiten finden an folgenden Tagen statt:
Mittwoch, 13.03.2019
Mittwoch, 10.04.2019
Mittwoch, 08.05.2019
Mittwoch, 12.06.2019
Mittwoch, 10.07.2019
Mittwoch, 14.08.2019
Mittwoch, 11.09.2019
Mittwoch, 09.10.2019
Mittwoch, 13.11.2019
Mittwoch, 11.12.2019
Bitte beachten Sie, dass an diesen Tagen ab 16.00 Uhr unsere Verwaltung in diesen Bereichen kein Publikum bedienen kann.
Für Rückfragen stehen Ihnen im Meldeamt die Kolleginnen und Kollegen unter den Telefonnr. 0261/6503-185,186, im Passamt unter der Nr. 0261-6503-184 und im Standesamt unter den Rufnnr. 0261/6503-178,179 zur Verfügung.
Kontakt:
Verbandsgemeinde
Vallendar
Rathausplatz 13
56179 Vallendar
Telefon (0261) 6503-0
Fax (0261) 6503-177
rathaus@vg-vallendar.de
Mo. - Fr. 08:00 -12:00 Uhr
Mo. 14:00 -16:00 Uhr
Mi. 14:00 -17:30 Uhr
und nach Vereinbarung